13. September 2023

Allzuständigkeit Personalräte

Gesetzentwurf passiert Innenausschuss

Um der gewollten Allzuständigkeit der Personalräte klar Geltung zu verschaffen hatten die Fraktionen DIE LINKE,

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes“ (Drucksache 7/8057) auf dem Weg gebracht.

 

Im Gesetzentwurf enthalten sind zwei Änderungen die zur Klarstellung zur Allzuständigkeit der Personalräte führen sollen sowie eine Regelung, die die Beschlussfassung durch Personalvertretungen mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz ermöglicht.

Der Gesetzentwurf ist unverändert vom Innen- und Kommunalausschuss mit Beschlussempfehlung an den Landtag zurückgegeben worden. (Die Anregungen des tbb im Rahmen der Beteiligung sind nicht berücksichtigt worden. Somit bestehen aus Sicht des tbb immer noch Zweifel an der Rechtssicherheit für die vorgeschlagene Änderung.)

In seinem November-Plenum wird der Thüringer Landtag voraussichtlich das Gesetz passieren.

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

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